Elektronische Wohnsitzanmeldung

Wohnhäuser am Hamburger Fischmarkt
© Mediaserver Hamburg/Julia Schwendner

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Elektronische Wohnsitzanmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Hamburg zuziehen, müssen Sie sich anmelden.

Wohnhäuser am Hamburger Fischmarkt
© Mediaserver Hamburg/Julia Schwendner

Voraussetzungen

  • Wohnung wurde bezogen.
  • oder Besuch in Hamburg von länger als sechs Monate aus dem Inland bzw. drei Monate aus dem Ausland.
  • Anmeldung nur durch persönliches Erscheinen oder eine bevollmächtigte, volljährige Person.
  • Die Anwesenheit eines Ehepartners ist ausreichend (sofern der Zuzug aus dem Inland erfolgt)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich

  • Anmeldeformular - ausgefüllt (auch Name und Adresse des Vermieters) und unterschrieben (Formular gibt es auch vor Ort)
  • Wohnungsgeberbestätigung - zwingend erforderlich! - ausgefüllt und unterschrieben
  • Dokumente aller umziehenden Personen:
    • Personalausweis und - sofern vorhanden - Reisepass
    • Kinder (bis zum 18. Geburtstag):
      wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich - Ausnahme: Zuzug aus dem Ausland. Bei Kindern ist hier die Vorlage der Geburtsurkunde in der geeigneten Form (Internationale Urkunde oder Apostille/Legalisation die durch einen vereidigten Übersetzer in Deutschland vorgenommen wurde) sowie die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen erforderlich.

Zusätzlich:

    Verheiratete/Verpartnerte:

  • Eheurkunde im Original
  • Beide Ausweise (sofern sie nicht getrennt leben)
  • Geschiedene:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil (original)
  • Verwitwete:
    • original Sterbeurkunde
  • Unverheiratete und Wohngemeinschaften:
    • Vorlage der Ausweise aller Personen sowie zusätzlich schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen
  • Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
    • den Aufenthaltstitel

Kosten & Gebühren

12 EUR pro volljähriger Person oder Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht. 12 EUR pro Familie (Eltern einschließlich minderjähriger Kinder mit denselben Zuzugsdaten). 12 EUR ein Ehepaar (ohne Kinder mit denselben Zuzugsdaten).