Elektronische Wohnsitzanmeldung

Wohnhäuser am Hamburger Fischmarkt
© Mediaserver Hamburg/Julia Schwendner

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Häufige Fragen

Wer kann den Service nutzen?​​

Aus technischen Gründen aktuell: Volljährige alleinstehende Personen (ledig, geschieden, Ehe aufgehoben, verwitwet, eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben, eingetragener Lebenspartner verstorben, Familienstand nicht bekannt) ohne minderjährige Kinder. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Der Dienst wird kontinuierlich weiter ausgebaut und weiteren Nutzergruppen zur Verfügung gestellt.​

Wie schnell muss ich mich nach meinem Umzug anmelden?​​

Innerhalb von 2 Wochen. Das gilt laut Bundesmeldegesetz für alle Städte und Gemeinden in Deutschland.​​

Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?​​

Sie sparen sich den Weg zum Amt und sogar bares Geld, denn im Internet ist die Wohnsitzanmeldung kostenlos.​​
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Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet auch sicher?​​

Ja, weil sie nur über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte funktioniert.

Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?​

Leider nicht. Das müssten Sie in Ihrer Meldebehörde vor Ort besprechen. ​

Warum muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?​

Normalerweise finden Auszug und Einzug am selben Tag statt. Mietvertragslaufzeiten, Besuche oder Umzugsfahrten sind NICHT maßgeblich. Wenn tatsächlich beide Termine voneinander abweichen und Sie zwischenzeitlich eine andere Wohnung bezogen hatten, kontaktieren Sie bitte Ihre Meldebehörde.


Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?

Beim Anmeldevorgang eines Einzugs ist rechtlich die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde erforderlich.


Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ihr Wohnungsgeber, in der Regel Ihr Vermieter, ist verpflichtet, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dieses Dokument dient der Vorlage bei der Behörde. Bitte laden Sie nicht Ihren Vertrag hoch.


Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?

Die Meldebehörde prüft alle Angaben. Sobald dies abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht. Dann können Sie im Online-Dienst Ihre Meldebestätigung abrufen und Ihr Ausweisdokument aktualisieren.

Wie bekomme ich Adressaufkleber für meinen Ausweis?

Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Ist dies erfolgt erhalten Sie automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit den Adressaufkleber die mit einem speziellen Sicherheitscode versehen sind. Falls Sie in eine neue Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einem Wohnortaufkleber für Ihren Pass


Ich habe meinen Antrag abgeschickt, warum bekomme ich unerwartet einen Brief per Post?

Bei Problemen mit Wohnungsgeberdokumenten kann es sein, dass Sie zusätzlich einen Brief an Ihre neue Wohnanschrift erhalten. Dieser enthält einen Code, den Sie im Online-Dienst eingeben müssen. So kann Ihre neue Wohnanschrift alternativ überprüft werden.  ​


Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?​

Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Ist die Aktualisierung Ihres Ausweises per Online-Dienst und Online-Ausweisfunktion erfolgt (Überschreiben des Chips im Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift), ist Ihr Ausweisdokument aktuell. Trotzdem sollten Sie den Adressaufkleber aktualisieren. Einen neuen Aufkleber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. Haben Sie das Anschreiben zum verlorengegangenen Adressaufkleber noch? Für die Kolleginnen und Kollegen am Schalter ist es einfacher, wenn Sie es zum Termin mitbringen. ​