Voraussetzungen

Wohnhäuser am Hamburger Fischmarkt
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Voraussetzungen

Die Ersten, die den Dienst nutzen können, sind Personen über 18 Jahren, unverheiratet, ohne minderjährige Kinder. Sobald die rechtlichen und technischen Möglichkeiten gegeben sind, wird der Nutzerkreis erweitert. Hier finden Sie alle Informationen zur aktuellen Nutzergruppe.

Grafik: Sie benötigen: Personalausweis oder eID-Karte, Smartphone, AusweisApp, Nutzerkonto und ggf. Wohnungsgeberbestätigung
© Senatskanzlei

Sie sind...​

… volljährig und weder verheiratet noch verpartnert.​

… ohne minderjährige Kinder.​

Sie benötigen ein Nutzerkonto

Melden Sie sich im Online-Dienst mit Ihrem Nutzerkonto (z. B. BundID) an oder nutzen Sie die Gelegenheit zur Registrierung. Ein solches Konto ermöglicht die Identifizierung für alle Online-Anträge (z. B. mit Online-Ausweis, wie im Fall der elektronischen Wohnsitzanmeldung).

Informationen zum Online-Ausweis finden Sie unter:​​

​Online-Ausweisfunktion: Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte​​

​eID-Karte: Personalausweisportal - Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR​​

​AusweisApp: AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)


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Junge Leute beim Umzug
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